Monika Brüning

Mitglied des Deutschen Bundestages a.D.

Regelung im Sinne der Betroffenen




Zur Bundesärzteordnung

Zur Änderung der Bundesärzteordnung meint Monika Brüning:

Das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze, das wir heute in erster Lesung beraten, dient an erster Stelle der Abschaffung der so genannten Arzt-im-Praktikum-Phase. Dies ist sinnvoll und auch notwendig! Aber die Veränderung muss mit Augenmaß durchgeführt werden. Darauf werden CDU/CSU im Ausschuss dringen. Die Abschaffung darf vor allem nicht zulasten derjenigen gehen, die sich dann noch in der AiP-Phase befinden.

Als diese zweijährige Praxisphase mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung in der zweiten Hälfte der 1980er-Jahre eingeführt wurde, gab es dafür gute Gründe. Damals war man sich einig, dass das Studium die angehenden Ärzte nicht ausreichend auf die praktische Tätigkeit vorbereitet. Ärztevertreter und Krankenkassen hielten eine Verbesserung der praktischen Ausbildung für unbedingt erforderlich. Angesichts der hohen Studierendenzahlen erschien eine Veränderung des Studiums allein als nicht ausreichend. Das AiP erschien allen damals als gute Lösung. Die Medizinstudenten sollten im Anschluss an das Studium praktische Erfahrungen unter der Aufsicht erfahrener Ärzte sammeln. Erst danach wurde ihnen die Approbation erteilt, mit der sie den ärztlichen Beruf uneingeschränkt ausüben dürfen.

1997 hat Horst Seehofer als damaliger Gesundheitsminister dem Bundesrat eine neue Approbationsordnung für Ärzte vorgelegt. Damals hat die SPD den Entwurf im Bundesrat blockiert. Nun hat Gesundheitsministerin Schmidt diesen Entwurf wieder zum Leben erweckt und ohne wesentliche Änderungen übernommen. Wir freuen uns ja, dass die SPD die Qualität der Arbeiten von Herrn Seehofer zu schätzen weiß. Allerdings sind sechs lange Jahre vergangen, in denen diese wichtige Änderung blockiert wurde. Das bedeutet - bei einer Studiendauer von knapp sechs Jahren -, dass eine ganze Studiengeneration von der neuen Approbationsordnung hätte profitieren können. Es ist wirklich bedauerlich, dass die neue Regelung erst jetzt umgesetzt wird. Aber besser spät als nie!

Nach den jahrelangen Widerständen ist die neue Approbationsordnung nun seit dem Wintersemester 2003/ 2004 in Kraft und ermöglicht die Abschaffung der AiP-Phase. Denn ein integrierendes Studium und ein stärkerer Praxisbezug machen die 18-monatige Praktikumsphase überflüssig. Junge Mediziner sollten am Ende ihres Studiums in der Lage sein, im ärztlichen Alltag zu bestehen. Die neue Approbationsordnung schafft unter anderem Erleichterungen für die Prüfungsvorbereitungen, indem eine zweimonatige Vorbereitungsphase eingeführt wird.

Bei der Einführung des AiP rechnete man mit einer Ärzteschwemme. Heute, im Jahr 2004, ist das Gegenteil der Fall. Dem deutschen Gesundheitswesen gehen die Ärzte aus! Insbesondere in der ambulanten Versorgung in den östlichen Bundesländern ist ein Ärztemangel zu befürchten. Aufgrund der Altersstruktur dort ist mit einem verstärkten Ausscheiden von Hausärzten zu rechnen. Lokale Versorgungsengpässe drohen. Das darf nicht sein. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Alle Patienten haben Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung, egal wo sie wohnen.

Wie kann dies gelingen? Die Antwort liegt auf der Hand: Der Arztberuf muss wieder attraktiver werden, damit junge Menschen sich für das Studium und die Arzttätigkeit entscheiden. Gerade zu Beginn der Berufstätigkeit muss die Attraktivität gesteigert werden. Eine Abwanderung junger Ärzte in andere Berufszweige verstärkt den Ärztemangel und muss verhindert werden.

Die Abschaffung des AiP ist ein wichtiger Schritt. Denn die Bedingungen waren für die jungen AiPler vielfach ungenügend. Sie haben die Aufgaben eines Assistenzarztes wahrgenommen, ohne entsprechend eigenverantwortlich zu sein. Hinzu kam die schlechte Bezahlung und die extrem hohe Arbeitsbelastung. Ich kenne die Worte von Betroffenen: “Wenn ich gewusst hätte, was nach dem Studium auf mich zukommt, hätte ich nicht Medizin studiert.” Dass junge Menschen, die mit viel Enthusiasmus ins Studium gestartet sind, sich so demotiviert fühlen, müssen wir mit den richtigen Entscheidungen verhindern.

Die vorliegenden Änderungen reichen aber nicht aus. Was also tun? Studienbedingungen, Vergütung, Arbeitszeiten und Berufsperspektiven sind die Stellschrauben, an denen wir drehen können, um die Attraktivität des Arztberufes zu erhöhen.

Die Gesundheitsreform, die wir im vergangenen Jahr verabschiedet haben, bietet jungen Ärzten neue Berufschancen. Durch die Neuregelungen zur Integrierten Versorgung werden nämlich zunehmend neue Versorgungsformen entstehen - wie etwa Gesundheitszentren an Krankenhäusern. Solche Zentren sind für junge Ärzte und Ärztinnen sowohl ökonomisch als auch von der Gestaltung der Arbeitszeiten her sicherlich attraktiv.

Wie wir wissen, liegt etwa bei den Arbeitszeiten einiges im Argen. Hier ist seit dem vergangenen Herbst vieles im Umbruch. Das Urteil des EuGH, wonach Bereitschaftsdienste als Arbeitszeiten zu werten sind, stellt die Krankenhäuser vor große finanzielle Herausforderungen. Eigentlich müssten aufgrund der EuGH-Entscheidung in Deutschland nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft 41 000 neue Klinikärzte eingestellt werden, was Personalmehrkosten in Höhe von 1,75 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten würde. Vielen Kliniken fehlt jedoch hierfür das Geld. Außerdem gibt es derzeit gar nicht genügend Arbeit suchende Ärzte, um so viele Stellen zu besetzen. Denn lediglich 6 300 Ärzte, davon 1 700 Fachärzte, sind auf der Suche.

Dass nun die zuständige Europäische Kommissarin angekündigt hat, möglicherweise den Mitgliedstaaten zu überlassen, wie sie Bereitschaftsdienste bewerten, sorgt vollends für Verwirrung. Zwar gilt seit Anfang des Jahres mit einer Übergangsfrist bis 2006 das revidierte Arbeitszeitgesetz, wonach Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit einzustufen sind. Aber trotzdem müssen viele Krankenhausärzte weiterhin mehr als 48 Stunden pro Woche ohne Zeitausgleich arbeiten. Dies wäre nach dem Gesetz eigentlich nicht mehr möglich. Solche Arbeitszeiten tragen sicherlich nicht zur Attraktivität des Arztberufes bei. Hier brauchen wir bald Klarheit.

Auch die möglichen finanziellen Auswirkungen der jüngsten Entscheidung des Bundessozialgerichtes, dass Bereitschaftsdienst geringer vergütet werden kann als normale Arbeitszeit, müssen wir einbeziehen. Keinen dieser Punkte dürfen wir aus dem Blick verlieren, wenn wir über das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze beraten.

Lassen Sie mich hier auf ein wichtiges Detail bei der Abschaffung des AiP zu sprechen kommen: die Frage der Übergangsfrist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist in Art. 7 des Entwurfs eine Stichtagsregelung vorgesehen. Das heißt, ab dem 1. Oktober 2004 soll es keine AiPler mehr geben. Studenten, die vorher ihr Studium beenden, müssen das AiP ableisten. Diejenigen, die es danach abschließen, erhalten ohne AiP die Vollapprobation als Ärztin oder Arzt.

Das führt zu der absurden Situation, dass beispielsweise die Berliner Ärztekammer Jungärzten empfiehlt, mit der Aufnahme der praktischen Tätigkeit bis zum Oktober zu warten. Die Wahl ist schwierig: entweder jemand tritt jetzt in die praktische Phase ein und muss befürchten, noch die vollen 18 Monate des AiP bei schlechter Bezahlung abzuleisten - aber er hat in dieser Zeit immerhin eine Stelle - oder wartet bis Oktober, um als vollwertiger Assistenzarzt eingestellt zu werden, mit dem Risiko, dass er keine Stelle findet, weil die Krankenhäuser aufgrund knapper Mittel in vielen Orten weniger Stellen anbieten.

Zu verlangen, dass Studentinnen und Studenten, die beispielsweise noch am 30. September 2004 ihre Prüfungen ablegen, noch eine 18-monatige AiP-Phase ableisten, während die anderen sofort ihre vollberufliche Tätigkeit aufnehmen können, benachteiligt diese Personen. Nach Berechnungen des Hartmann-Bundes liegen die finanziellen Nachteile im Vergleich zu einem Assistenzarzt mit der Vergütungsgruppe BAT II a bei gleichen persönlichen Verhältnissen bei knapp 40 000 Euro! Das Ministerium geht bei einer Einstellung aller Ärzte im Praktikum als Assistenzärzte von nur 29 000 Euro aus. Ausgehend von circa 10 000 Anfängern für die AiP-Phase bzw. die Assistenzarzttätigkeit liegen die Mehrkosten nach Angaben des Ministeriums bei rund 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Finanzierung dieser Kosten soll durch die finanziellen Festlegungen des GKV-Modernisierungsgesetzes erfolgen.

Nach Aussage der Regierung soll sichergestellt werden, dass ab dem Stichtag auch die im AiP befindlichen Ärzte die gleiche Vergütung erhalten können wie künftige Assistenzärzte. Es ist hier von einer Möglichkeit die Rede. Über die Ausgestaltung im Sinne aller Beteiligten ebenso wie über die von der Regierung erwähnten Alternativen werden wir im Ausschuss reden müssen.

Ebenfalls klären müssen wir das Nebeneinander von erfahrenen AiPlern und in der Praxis noch unerfahrenen vollapprobierten Ärzten in der Übergangszeit. Denn es kann passieren, dass ein AiPler, der schon zehn Monate arbeitet, plötzlich Ärzten gegenüber weisungsgebunden wäre, die frisch von der Uni kommen und keine praktische Erfahrung haben. Dabei war doch gerade der Sinn des Gesetzes, dass junge Ärzte Praxiserfahrung erwerben sollten, bevor sie selbst größere Verantwortung übernehmen.

Es muss dafür Sorge getragen werden, dass eine Regelung im Sinne der Betroffenen gefunden wird. Dafür werden wir uns im Ausschuss einsetzen.