Monika Brüning

Mitglied des Deutschen Bundestages a.D.

Monika Brüning über: “Aktuelle Anforderungen an die Gesundheitspolitik”




Vortrag zur Gesundheitspolitik

Sehr geehrter Herr Schmid,
sehr geehrter Herr Schondorf,
herzlichen Dank für ihre Einladung zum heutigen 120jährigen Geburtstag der BKK Riedel.
Lieber Kollege Horst Schild, sehr geehrter Bürgermeister Heinrich Oelfke, sehr geehrter Herr Stadtdirektor Haiger Scholz, liebe Regionsabgeordnete und Mitglieder der kommunalen Gremien

Die scheinbar widersprüchliche Aussage des italienischen Schriftstellers Giuseppe Tomasi di Lampedusa beschreibt treffend die aktuellen Anforderungen an die Gesundheitspolitik von heute:
“Wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, müssen wir zulassen, dass sich alles verändert.”

Meine Damen und Herren, wenn wir wollen, dass auch weiterhin jeder Mensch bei uns unabhängig von Alter und Einkommen die bestmögliche medizinische Betreuung erhält, dann bedarf es dringend grundlegender Reformmaßnahmen in unserem Gesundheitssystem und meine Damen und Herren, wenn wir sogar eine Verbesserung der medizinischen Versorgung wollen, dann sind Reformen umso dringlicher. Wir sind allerdings leider nicht in der komfortablen Situation, die Veränderungen nur “zuzulassen”, sondern es wird für uns alle eine schmerzvolle Umstellung sein. Dies ist aber die einzige Chance, das Gesundheitssystem auf feste Füße zu stellen und damit zukunftsfähig zu machen.

Die Gesundheitspolitik ist bereits seit dem vergangenen Sommer, d.h. seit der gemeinsam von CDU/CSU, SPD und Grünen mit Gesundheitsministerin Schmidt sowie den Ländern verhandelten Gesundheitsreform, in aller Munde. Die damals erarbeiteten Veränderungen waren dringend erforderlich, um kurzfristig unser Gesundheitswesen zu stabilisieren. Bedingt durch die anhaltend schlechte Lage am Arbeitsmarkt und fehlendem Wachstum waren Kostendämpfungsmaßnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung unumgänglich. Ohne durchgreifende Reformen wäre mit einem Anstieg der Beitragssätze auf über 20% zu rechnen gewesen. Ausgliederung, Zuzahlungen, Praxisgebühr waren wichtige Bestandteile zur Kostenbegrenzung.

Aber, es war von Anfang an klar, dass uns diese Reform nur eine kurzfristige Ruhepause gönnen würde, die für eine grundlegende Veränderung des Gesundheitssystems genutzt werden muss.
Zwar hat das deutsche Gesundheitswesen nach wie vor weltweit Vorbildfunktion, denn wir haben eine umfassende medizinische Versorgung, die gewährleistet, dass alle Versicherten den gleichen Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung haben, unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen.

Und dennoch ist unser Gesundheitssystem dringend reformbedürftig. In Deutschland sind im internationalen Vergleich pro Kopf und gemessen am Bruttoinlandsprodukt zu hohe Aufwendungen zu verzeichnen. Die Qualität der medizinischen Versorgung ist jedoch im Vergleich mit anderen Ländern verbesserungswürdig.

Die Probleme sind zahlreich: Festgefahrene Strukturen und Fehlentwicklungen haben dazu geführt, dass die finanziellen Mittel vielfach nicht zielgenau eingesetzt werden. In einigen Bereichen und dies betrifft häufig die großen Volkskrankheiten, gibt es Fehl-, Unter- und auch Überversorgung.
Berechnungen gehen davon aus, dass Kosten in Höhe von 35 Milliarden Euro pro Jahr, das sind immerhin ein Viertel der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung, durch Qualitätsmängel in der Versorgung entstehen.

Für die Zukunft ist außerdem zu befürchten, dass der medizinische Fortschritt, bei allen positiven Aspekten, die damit verbunden sind, die Kosten weiter nach oben treiben wird.

Und nicht zuletzt sehen wir uns angesichts der demographischen Entwicklung mit gravierenden Finanzierungsproblemen konfrontiert, solange wir an der einkommensabhängigen Beitragsstruktur festhalten. Die Zahl der älteren Menschen in der Bevölkerung wächst und damit auch die Zahl derjenigen, die geringere Beträge in die Kassen einzahlen, aber verstärkt Leistungen in Anspruch nehmen. Es ist zu befürchten, dass bis zum Jahr 2030 auf 100 Erwerbsfähige 75 über 60-Jährige kommen. Heute sind es 43. Aufgrund der weiterhin zu niedrigen Geburtenrate, ist in einigen Jahren ein Fachkräftemangel zu befürchten. Laut einer Studie der Deutschen Bank verlassen schon heute jährlich 200.000 ältere Arbeitnehmer mehr den Arbeitsmarkt als Nachwuchskräfte nachrücken. Dieser Trend wird sich ab Mitte des kommenden Jahrzehnts noch beschleunigen.

Ein weiteres Manko unseres derzeitigen Systems: der Patient als Akteur wird nicht ausreichend in die Behandlung von Krankheiten bzw. in die Erhaltung seiner Gesundheit einbezogen.

Wir haben also strukturelle Probleme mit Qualitäts- und Effizienzeinbußen, ein Ausgabenproblem und eine stagnierende bzw. rückläufige Einnahmenbasis. Hier muss sich dringend etwas verändern, wenn in Deutschland das hohe Niveau der medizinischen Versorgung für alle Menschen gehalten werden soll.

Drei Kernbereiche für Reformen möchte ich ansprechen: die Fokussierung des Systems auf den eigenverantwortlichen und mündigen Patienten, die zukünftige Finanzierung und die Erhöhung der Qualität unserer Gesundheitsversorgung.

Vor allem anderen geht es darum, den Menschen als Patienten und Versicherten wieder in den Mittelpunkt zu rücken. Er ist Akteur und nicht bloß passiver Leistungsempfänger. Der mündige, eigenverantwortliche Patient will keine Betreuung von der Wiege bis zur Bahre, sondern Beteiligung. Als Politiker ist es unsere Aufgabe, den Menschen den notwendigen Freiraum für eine Eigenverantwortung zu sichern. Es gilt auch hier der Satz des Begründers der Sozialen Marktwirtschaft, Ludwig Erhard: “Ich will mich aus eigener Kraft bewähren, ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge Du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin.” Dieses Zitat stammt aus dem Buch von Ludwig Erhard: “Wohlstand für alle” von 1957.

Der Patient ist nach ärztlicher Auffassung selbstverständlich kein Kunde im herkömmlichen Sinne der Sozialen Marktwirtschaft. Er ist aber auch Kunde und im allgemeinen durchaus in der Lage, selbstverantwortlich zu handeln.

Die Menschen messen dem Erhalt ihrer Gesundheit durchaus einen hohen Stellenwert zu. Aber leider oft erst dann, wenn die Gesundheit beeinträchtigt ist. Das Sprichwort: “Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts”, kommt nicht von ungefähr. Meine feste Überzeugung ist: Wenn den Menschen eine aktivere Rolle im Gesundheitssystem ermöglicht wird, führt dies zu einer Bewusstseins- und schließlich zu einer Verhaltensänderung. D.h. eine Einsicht in den Wert “Gesundheit” durch den Patienten bzw. Versicherten und eine dementsprechende Lebensführung. Wir müssen daher den Patienten und Versicherten die aktive und verantwortliche Teilhabe an der Sorge um die “eigene Gesundheit” einräumen. Es müssen also mehr Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden.

Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen: Der
Prävention.
Unter dem Gesichtspunkt der Eigenverantwortung und der Nachhaltigkeit kommen der Gesundheitsförderung und der Prävention besondere Bedeutung zu. Erfolgreiche Prävention erhöht die Lebensdauer und die Lebensqualität. Daher hat Prävention in einem modernen Gesundheitssystem zentrale Bedeutung.

Besonders wichtig ist die Bewusstseins- und Verhaltensänderung bei den großen Volkskrankheiten. Hier verursachen 20% der Patienten 80% der Kosten. Vielfach wären die Erkrankungen zu verhindern. 50% der Schülerinnen und Schüler leiden bereits heute an Übergewicht, Haltungsschäden und Koordinationsproblemen. Fehlernährung und Bewegungsmangel sind alltäglich geworden. Die Volkskrankheiten wie z.B. Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind damit vorgezeichnet. Bereits heute haben wir 24.000 Neuerkrankungen von Schlaganfallpatienten. Pro Jahr gibt es ca. 300.000 Herzinfarkte. Rund 3 Milliarden Euro geben wir jährlich dafür aus, um mit den Folgen des Herzinfarktes fertig zu werden.

Um diese Entwicklung wirksam aufzuhalten, müssen wir gezielt vorgehen. Prävention und Gesundheitsförderung muss zur vierten Säule neben Kuration, Rehabilitation und Pflege in unserem Gesundheitssystem werden. Aus dieser Erkenntnis heraus hat der Bundestag bei der Verabschiedung der Gesundheitsreform gleichzeitig eine Entschließung verabschiedet, die beinhaltet, dass bis Ende 2004 der Entwurf eines Präventionsgesetzes vorzulegen ist. Ob dieses einzuhalten ist, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Drei zentrale Bestandteile des Gesetzes sind meiner Meinung nach: Erstens: die Vereinheitlichung der verschiedenen Präventionsbegriffe, um die bisher zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen verteilten Anstrengungen im Bereich Prävention zu bündeln. Zweitens: Die für die Präventionsmaßnahmen erforderlichen Finanzbeiträge müssen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen so aufgeteilt werden, dass eine einseitige Überforderung vermieden wird. Insbesondere muss dafür Sorge getragen werden, dass die Krankenkassen auch weiterhin ihre wichtigen Projekte zur individuellen und betrieblichen Prävention fortführen können. Der dritte zentrale Bestandteil eines Präventionsgesetzes ist: Es muss zukünftig dafür Sorge getragen werden, dass die Präventionsmaßnahmen sich an konzertierten Gesundheitszielen orientieren. Neben der individuellen und betrieblichen Prävention wird es bundesweite Kampagnen zu zentralen Themen geben.

Und meine Damen und Herren wir werden Präventionsmaßnahmen nach dem Setting-Ansatz fördern.

Dies bedeutet, dass Maßnahmen direkt im Lebensumfeld festgelegter Zielgruppen stattfinden. Besonders sozial Schwache müssen durch eine Präventionsstrategie angesprochen werden. Denn Studien belegen, dass hier Fehlernährung, Bewegungsmangel und Sucht stark verbreitet und somit u.a. häufig Herz- und Kreislauferkrankungen vorgezeichnet sind. Bei der Umgestaltung der Lebensgewohnheiten kommt der Arbeit, der Familie, der Schule, dem Verein und dem Wohnumfeld eine besondere Bedeutung zu. In diesen Lebensumfeldern muss eine Präventionskultur etabliert werden.

Lassen Sie mich zu der zweiten von mir erwähnten Herausforderung für die Gesundheitspolitik kommen: der zukünftigen Finanzierung unseres Systems. Die bestehende Finanzierungslücke kann, auch das war und ist allen klar, nicht durch eine weitere Steigerung der Beitragssätze finanziert werden. Denn steigende Sozialbeiträge führen zwangsläufig zu höheren Arbeitskosten und zu einer weiter steigenden Arbeitslosigkeit. Zentrale medizinische Leistungen zu rationieren, wird parteiübergreifend ebenfalls strikt abgelehnt.

Der sozial gerechte Weg bezogen auf Leistungsseite ist es, durch strukturelle Reformen Effektivität und Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und gleichzeitig alle Beteiligten im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit an den anfallenden Kosten zu beteiligen.

Es bedarf einer Verständigung darüber, welche Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung wir auch zukünftig finanzieren wollen und welche wir in die alleinige Verantwortung des einzelnen geben. Es ist eine einfache Rechnung, dass bei einer steigenden Zahl an Leistungsempfängern und einer sinkenden Zahl an Beitragszahlern das derzeitige Leistungsniveau nicht gehalten werden kann. Daher müssen Aufgaben, Leistung und Kosten klar definiert und in Einklang gebracht werden.
Die zweite Frage, die sich im Zusammenhang mit der Finanzierung stellt, ist die nach der Bemessungsgrundlage für die Einnahmenseite. Falls wir die derzeitigen Kassenleistungen halten und dies solidarisch finanzieren wollten, wären erhöhte Beiträge und damit z. Zt. eine weitere Erhöhung der Arbeitskosten die Folge. Dies würde jedoch die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschland beeinträchtigen. Immer weniger lohnabhängig Beschäftigte stehen einer stetig wachsenden Zahl an Leistungsempfängern gegenüber.

Das Bismarcksche System lohnabhängiger Krankenkassenbeiträge war in einer Zeit sinnvoll, in der die Menschen eine durchschnittliche Lebenserwartung von 40 Jahren hatten und die Erwerbstätigkeitsspanne sich von 16 bis 70 Jahre erstreckte. Die allgemeine Erwerbstätigkeitspanne in Deutschland erstreckt sich jedoch heute nur noch auf die Lebensjahre von 18 bis 59. Die durchschnittliche Lebenserwartung hingegen ist auf 75 Jahre bei den Männer bzw. 81 Jahre bei Frauen gestiegen.

Wir können und dürfen uns dieser Realität nicht verschließen. Das Festhalten an der lohnabhängigen Finanzierung würde bedeuten, sehenden Auges auf den Abgrund zuzusteuern. Wir müssen vielmehr die Beiträge von den Löhnen abkoppeln. Hierzu werden wir bis Jahresende unser Konzept vorlegen.

Lassen Sie mich nun zum dritten Reformbereich kommen: der Qualität unseres Gesundheitssystems.

Im internationalen Qualitätsvergleich schneidet das deutsche Gesundheitssystem derzeit nur durchschnittlich ab. Die im Gutachten des Sachverständigenrates 2000/2001 festgestellte Über-, Unter- und Fehlversorgung sind Zeichen für die verbesserungsbedürftige Qualität und Effizienz des Systems. Die Realität in Krankenhäusern und Arztpraxen ist bekannt: u.a. zählen hierzu vermeidbare Doppel- und Mehrfachuntersuchungen, die die Patienten und die Kostenträger belasten, fehlende systematische Erfassung von Arzneimittelunverträglichkeiten und unzulängliche Kommunikation zwischen den Leistungserbringern.

Ein zentrales Problem ist der Umgang mit Gesundheitsdaten, der erhebliche strukturelle Mängel aufzeigt. Bei der Gesundheitsversorgung der Patienten entstehen große Mengen wichtiger individueller Gesundheitsinformationen. Von einer koordinierten und effizienten Gesundheitsversorgung kann hier jedoch derzeit nicht die Rede sein. Insbesondere eine sektorenübergreifende Darstellung der Behandlungsabläufe erfolgt nicht und der Patient wird oftmals nicht umfassend in den Umgang mit seinen Daten einbezogen. Dies alles führt dazu, dass aus den disparaten Informationen kein Gesamtbild des Zustandes eines Patienten abgeleitet werden kann.

Diese Intransparenz erschwert es dem Patienten, sich ein Bild seines Gesundheitszustandes zu machen. Er ist kaum in der Lage, die ihm zugeschriebene Autonomie und Souveränität im Umgang mit den Leistungserbringern und Krankenkassen zu nutzen. Darüber hinaus verursacht eine lückenhafte Krankheitsbiographie hohe Kosten und Risiken. Hohe Kosten, z.B. dann, wenn der zu Behandelnde sich absichern will und daher zusätzliche, aber evtl. unnötige Untersuchungen durchführt, die bei Verfügbarkeit der Originalinformationen unterblieben wären. Hohe Risiken, z.B. dann, wenn der zu Behandelnde sich entschließt, die Informationslücke durch Mutmaßungen zu schließen, oder abzuwarten, bis die erforderlichen Informationen aufgefunden werden.

Ein wichtiger Schritt, um diese Missstände zu beheben, ist ein besseres Management der Gesundheitsdaten der Patienten. Erreicht werden kann dies durch den verstärkten Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnologien im Gesundheitswesen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes. Aktuelle Untersuchungen beziffern das jährliche Einsparpotential auf 20 Mrd. € durch den systematischen Einsatz der Telematik im Gesundheitswesen.

Bedauerlicherweise ist in der breiten Öffentlichkeit noch nicht wahrgenommen worden, dass hier mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum 1.1.2006 eine Revolution bevorsteht. Es handelt sich hierbei um das weltweit größte IT-Projekt mit einem Volumen von ca. 1,4 Milliarden Euro.

80 Millionen Krankenversicherte werden zum Jahresanfang 2006 eine Karte erhalten, auf der neben den heutigen Daten Notfalldaten und das elektronische Rezept enthalten sind. Langfristig wird die Karte auch den Zugriff auf Arztbriefe und andere Gesundheitsdaten ermöglichen, die dann als elektronische Gesundheitsakte des Patienten vorliegen werden. Auch hier wird der Patient in den Mittelpunkt gestellt. Er bestimmt, welche Daten welchem Leistungserbringer zugänglich gemacht werden und behält die Verfügungsmacht über seine Daten.

Ein besonders anschauliches Beispiel für die zu erwartende Qualitätsverbesserung und Kostenersparnis ist das elektronische Rezept. Hieran lässt sich auch aufzeigen, dass Kosteneinsparung nicht mit Qualitätsverlust sondern sogar mit Qualitätssteigerung einhergehen kann.

Der Übergang von der papiergebundenen zur elektronischen Übermittlung von Verordnungsdaten wird Verfahrensabläufe erheblich vereinfachen und beschleunigen. Die heute bestehenden zahlreichen Medienbrüche werden vermieden. Damit wird die Verordnungsqualität deutlich gesteigert. Schon bei der Verordnung des Medikaments kann elektronisch überprüft werden, welche Interaktivitäten und Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, die der Patient einnimmt, vorliegen könnten. Fachleute in Deutschland schätzen, dass allein das Einsparpotential aus dieser Arzneimitteldokumentation jährlich mehr als 500 Millionen Euro beträgt. Deshalb wird das elektronische Rezept die erste Anwendung sein, die mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte eingeführt wird.

Nur kurz möchte ich hinzufügen, dass diese Karte auf der Leistungserbringerseite, also etwa bei Ärzten und Apothekern, ergänzt wird durch den elektronischen Heilberufsausweis. Nur wenn sowohl die Gesundheitskarte des Patienten als auch der Heilberufsausweis zusammenwirken, können die verschlüsselten Gesundheitsdaten dem Arzt oder Apotheker zugänglich gemacht werden.

Ich hoffe sehr, dass die noch bestehenden Schwierigkeiten bei der Entwicklung einer Lösungsarchitektur wie angekündigt gelöst werden, damit dieses Erfolg versprechende Projekt tatsächlich im vorgegebenen Zeitrahmen realisiert wird und wir alle von der zu erwartenden Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung in der medizinischen Versorgung profitieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, die Gesundheitspolitik steht vor großen Herausforderungen. Es muss uns gelingen, gemeinsam Wege zu finden, wie wir unser Gesundheitssystem zukunftsfest machen, die hochwertige Qualität sichern und den Menschen dabei endlich wieder in den Mittelpunkt rücken. Dafür dürfen wir uns angesichts der Lage nicht mehr viel Zeit lassen. James Allen hat gesagt: “Die Zukunft beginnt heute. Leben heißt Denken und Handeln. Denken und Handeln aber heißt verändern.” Damit möchte ich schließen und freue mich auf eine Vertiefung der Überlegungen mit Ihnen nachher beim Stehempfang.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!