Alle Beteiligten maßvoll in die Sparmaßnahmen einzubeziehen alternativlos
Rede zu Kranken- und Pfelgeversicherungsbeiträgen
In der heutigen Debatte zum Antrag der FDP “Zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Versorgungsbezügen durch das GKV-Modernisierungsgesetz rückgängig machen” führte Monika Brüning u.a. folgendes aus:
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren!
Kurz nach In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform hat die FDP mehrere Anträge in den Bundestag eingebracht, um einzelne Regelungen dieser Reform - Praxisgebühr, höhere Beitragsbelastung bei der Zusatzversorgung - rückgängig zu machen. Heute stimmen wir über den Antrag ab, der die Anhebung der Beiträge auf Versorgungsbezüge betrifft.
Ich möchte auf das Vorgehen der FDP mit einem Wort aus der Bibel antworten: “Alles hat seine Zeit.”
Die FDP hätte während der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform konstruktiv mitarbeiten und ihre Kritik einbringen können. Aber, meine Damen und Herren von der FDP, was haben Sie stattdessen getan? Sie haben sich aus den Gesprächen zurückgezogen.
Als dann durch das Kommunikationschaos der rot-grünen Regierung viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert waren, was mit der Gesundheitsreform auf sie zukomme, da trat die FDP wieder in Erscheinung. Sie forderte öffentlichkeitswirksam die Rücknahme der Praxisgebühr und der Erhebung höherer Beiträge auf Versorgungsbezüge. Ich kann mich leider des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier um Populismus ging.
Es wäre verantwortungsvoller gewesen, sich mit den inhaltlichen Positionen in die Konsensverhandlungen einzubringen und die Reform mitzugestalten, vor allem wenn man bedenkt, dass es um ein so zentrales Thema wie die gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ging.
Wir als Union haben uns der Verantwortung gestellt. Durch unsere Teilnahme an den Konsensgesprächen konnten wir sogar einige von der Regierung geplante Einschnitte für Rentner verhindern. Bundesfinanzminister Eichel hatte nämlich vor, die hälftige Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages durch Rentenversicherungsträger und Rentner zulasten der Rentner aufzuheben. Davon konnten wir die Regierung abhalten.
Natürlich haben wir es uns nicht leicht gemacht, die Rentner mit Versorgungsbezügen zusätzlich zu belasten. Aber erinnern wir uns doch, in welcher Situation sich die gesetzliche Krankenversicherung vor der Reform befand!
Der durchschnittliche Beitragssatz hatte eine Schwin-del erregende Höhe von über 14 Prozent erreicht. Wie wir mittlerweile außerdem wissen, hatten die Krankenkassen Schulden in Milliardenhöhe angesammelt. Die Finanzlage war insgesamt desolat.
Um das System zu stabilisieren, gab es kurzfristig keine andere Wahl, als alle Beteiligten maßvoll in die Sparmaßnahmen einzubeziehen: Ärzte, Krankenkassen, Pharmaunternehmen, Versicherte und Patienten. Bei den Rentnern mit zusätzlichen Versorgungsbezügen hatten wir abzuwägen zwischen dem Vertrauensschutz einerseits und der Solidarität zwischen den Generationen andererseits.
Die Frage des Vertrauensschutzes ist eine sensible Frage. Darin sind wir uns einig. Sie ist hier sicherlich nicht ganz unproblematisch. Selbstverständlich wäre es uns lieber gewesen, wenn wir mit Übergangsfristen hätten arbeiten können. Die Aussage vonseiten der FDP, dass Vertrauensschutz nicht gewahrt wurde, vermag ich jedoch bei allen Bedenken so nicht zu teilen.
Grundsätzlich wird dem Gesetzgeber ein durchaus großer Gestaltungsspielraum eingeräumt, wenn es darum geht, ernste Gefahren für die sozialen Sicherungssysteme abzuwehren. Dass eine Finanzlücke von mehreren Milliarden Euro grundsätzlich hierzu zählt, dürfte unstrittig sein. Die derzeit anhängigen Musterklagen der Sozialverbände werden in der Frage des Vertrauensschutzes sicherlich Klärung bringen.
Übrigens hat das Sozialgericht München mit dem Hinweis auf die intergenerative Solidarität die erste Musterklage der Sozialverbände gegen die Verdopplung der Krankenkassenbeiträge auf Versorgungsbezüge abgewiesen. Das Gericht hat am 30. November 2004 entschieden, es sei ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, deren Anteil an der Finanzierung des Gesundheitswesens nicht höher steigen zu lassen.
Sicherlich haben die heutigen Rentner während ihres Arbeitslebens die damaligen Rentner mitfinanziert. Das will niemand kleinreden. Aber in früheren Zeiten waren die Beitragssätze niedriger und der Umfang der Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich geringer. Somit mussten die heutigen Rentnerinnen und Rentner nur einen kleineren Anteil der Leistungsaufwendungen finanzieren, als dies heute der Fall ist.
Die Entlastungen, die den Kassen aus den zusätzlichen Einnahmen erwachsen, müssen zeitnah an die Versicherten weitergegeben werden. Die Beiträge und damit die Lohnnebenkosten müssen endlich sinken. Das sind wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Wachstum und Arbeit. Denn das muss ganz klar gesagt werden: Wir als Union haben der Gesundheitsreform zugestimmt, weil mit ihr ein Beitrag zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit zur Senkung der Lohnnebenkosten erreicht werden sollte.
Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Reform zeichnen sich schon erste Wirkungen und Erfolge ab. So erzielten die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2004 einen Überschuss von 2,4 Milliarden Euro. Leider ist trotzdem der Beitragssatz in der GKV nur um 0,1 Pro-zentpunkte zurückgegangen. Das liegt auch an der Finanzsituation der Kassen. Gesundheitsministerin Schmidt hatte in den Konsensgesprächen die Gesamtverschuldung für Ende 2003 noch mit 4 Milliarden Euro angegeben. 2004 wurden dann Berechnungen der Bundesbank bekannt, nach denen es sich um etwa 8 Mil-liarden Euro handelte. Hier hat das Bundesgesundheitsministerium also mit falschen Zahlen operiert. Das ist nicht akzeptabel und fördert sicher nicht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Zahlenkünste der rot-grünen Regierung.
An die Vorgabe, die Rentnerinnen und Rentner nicht weiter zu belasten, hat sich Rot-Grün jedoch nicht gehalten. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten, die Verdoppelung des Beitrags zur Pflegeversicherung, die Nullrunden bei der Rente bedeuten eine zusätzliche Belastung der einzelnen Rentner.
Wir als Union haben daher Ende November 2004 den Antrag “Wirkungen und Nebenwirkungen des GKV-Modernisierungsgesetzes” in den Bundestag eingebracht. Darin fordern wir von der Gesundheitsministerin eine kritische Bestandsaufnahme der Gesundheitsreform. Für die Empfänger von Versorgungseinkünften muss geprüft werden, ob gesetzliche Regelungen erforderlich sind, die eine zeitnahe Weitergabe von Beitragssatzänderungen sicherstellen.
geschrieben: 27. Januar 2005 unter Reden.
Kommentare: 0



