Monika Brüning

Mitglied des Deutschen Bundestages a.D.

Rede von Monika Brüning zum Einsatz-Weiterverwendungsgesetz am 08. November 2007 im Deutschen Bundestag



Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es ist keine neue Erkenntnis, dass sich die Bundeswehr seit den 90er-Jahren in der Transformation befindet. Angesichts geänderter Rahmenbedingungen heißt deutsche Sicherheitspolitik mehr denn je, Verantwortung in Europa und in der Welt zu übernehmen.

Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten in vielfältigen Einsatzgebieten unter schwierigsten Rahmenbedingungen hervorragende Arbeit. Hiervon konnte ich mich gerade erst in der vergangenen Woche bei meinem Besuch beim UNIFIL-Einsatzkontingent im Libanon persönlich überzeugen. Neben unseren Soldatinnen und Soldaten sind aber auch zivile Beschäftigte der Bundeswehr und des Bundes in den Konfliktregionen und Krisengebieten der Welt tätig. Wir wissen, militärische und zivile Auslandsverwendungen in diesen Gebieten sind nicht mit normalen dienstlichen Tätigkeiten gleichzusetzen.

Auf die gesteigerten Gefährdungslagen haben wir, der Deutsche Bundestag, wiederholt reagiert. Mit dem Einsatzversorgungsgesetz wurde im Jahre 2004 eine versorgungsrechtliche Regelung getroffen, durch die eine angemessene finanzielle Versorgung nach einem Einsatzunfall im Ausland sichergestellt wird. Für die Betroffenen häufig noch sehr junge Menschen reicht der Verweis auf eine finanzielle Versorgung allein aber nicht aus. Sie möchten eine alternative berufliche Perspektive haben und nicht dauerhaft aus dem Berufsleben ausscheiden. Wenn sie diese erhalten, hat das nicht zuletzt auch eine positive psychologische Wirkung auf die Betroffenen und ihre Angehörigen.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes wird eine notwendige Ergänzung zum bisherigen Einsatzversorgungsgesetz vorgenommen. Es trägt dem erhöhten Risiko im Auslandseinsatz Rechnung und bildet den fehlenden Baustein für eine umfassende Versorgung von Soldaten, Beamten und Angestellten des Bundes.

Herr Minister, ich möchte Ihnen und Ihrem Ministerium herzlich Dank sagen, dass Sie nun, nach längerer Zeit, dieses Gesetz endlich zur Verabschiedung vorgelegt haben. Das ganze Haus wird ihm zustimmen, denn auch die CDU/CSU-Fraktion wird sich hier nicht enthalten oder gar Nein dazu sagen.

Ganz besonders wichtig ist auch, dass in diesem Gesetz nicht nur der Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung, Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung und eine Schutzzeit für die gesundheitliche Wiederherstellung vorgesehen sind, sondern auch die posttraumatische Belastungsstörung als besonderes Problem Berücksichtigung fand. In dem Gesetzentwurf sind Regelungen für eine Wiedereinstellung in den Fällen vorgesehen, in denen die gesundheitliche Schädigung erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses erkannt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind es den Betroffenen und ihren Angehörigen schuldig, ihre Einsatztätigkeit für unser Land zu würdigen. Ich denke, mit dem vorliegenden Entwurf des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes sind wir auch im Bereich der Versorgung in der sicherheitspolitischen Gegenwart angekommen.

Ich denke, dass wir die Abstimmung jetzt positiv vornehmen können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)