Monika Brüning

Mitglied des Deutschen Bundestages a.D.

Deutscher Bundestag schafft Klarheit. „Pragmatische Lösung beim Feuerwehrführerschein gefunden“



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„Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste ist für die Zukunft sichergestellt“, teilt die CDU-Bundestagsabgeordnete Monika Brüning MdB mit.
„Nach langem Drängen und zähem Ringen für eine praxisgerechte Regelung wird der Deutsche Bundestag in dieser Woche eine Regelung beschließen, mit der wir bei den Freiwilligen Feuerwehren für Klarheit sorgen“, so die Abgeordnete aus der Nördlichen Region Hannover. Dazu waren acht Monate Überzeugungsarbeit der Union gegenüber dem Bundesverkehrsministerium in Berlin nötig.
Bundesverkehrsminister Tiefensee hatte geplant, das neue Europäische Führerscheinrecht umzusetzen. Für die Freiwilligen Feuerwehren hätte die direkte Anwendung der europäischen Vorgaben zu einer bedenklichen Entwicklung geführt. Denn danach dürften mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwere Fahrzeuge bis 7,5 t müsste der kostspielige Führerschein der Klasse C 1 erworben werden.
„Ein Unding“, so Monika Brüning. „Dadurch hätten bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung gestanden.“ Die europäische Regelung hätte überdies zu hohen Kosten geführt. „Wer hätte diese Kosten zum Erwerb der Fahrerlaubnis bezahlen wollen“, fragt sich die heimische Bundestagsabgeordnete. „Diese falsche Entwicklung wird mit der Entscheidung im Deutschen Bundestag gestoppt.“
Gerne hätte die Union den Organisationen eine Befreiung analog dem alten Recht bis 7,5 t ermöglicht, was die SPD-Fraktion jedoch nicht mit tragen wollte. „Der jetzt eingeschlagene Weg sieht vor, dass bis 4,75 t lediglich eine feuerwehrinterne Ausbildung und Prüfung gemacht werden muss“, so Monika Brüning. Näheres hierzu sollen die Länder per Rechtsverordnung regeln. In der Gewichtsklasse zwischen 4,75 t und 7,5 t gibt es zukünftig eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung. „Dies ist erheblich kostengünstiger als der Erwerb des normalen C1-Führerscheins, was sowohl für die ehrenamtlichen Mitglieder als auch für die Kommunen wichtig ist“, erläutert die CDU-Abgeordnete des Wahlkreises Hannover-Land I. Diese Fahrberechtigung kann nur im Zusammenhang mit Fahrten für die Freiwilligen Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste eingesetzt werden. Nach zweijährigem Einsatz für diese Organisationen kann die Fahrberechtigung dann in einen vollwertigen C1-Führerschein umgewandelt werden. Die jetzt gefundene Regelung gilt nicht nur für die Freiwilligen Feuerwehren, sondern auch für die Rettungsdienste, technischen Hilfsdienste und den Katastrophenschutz.
„Ich bin froh, dass wir eine pragmatische Lösung im Sinne derer und für diejenigen gefunden haben, die sich bei den Feuerwehren, den Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten und des Katastrophenschutzes mit großem Engagement zum Wohle der örtlichen Gemeinschaften einsetzen. Die Motivation dieser Menschen, insbesondere der jungen Nachwuchskräfte, durch Hürden aus Europa zu schwächen, haben wir mit der neuen Gesetzesregelung erfolgreich verhindert“ so Monika Brüning. „Dennoch ist dieses Gesetz ein Kompromiss“, so Brüning abschließend. „Ich gehe davon aus, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach der Bundestagswahl die getroffenen Regelungen evaluieren und gegebenenfalls weitere Erleichterungen für die Organisationen ermöglichen wird“.